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AE – Audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung

Alternativ-Entwurf  –  Audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung (AE-ADH), Baden-Baden 2022

(Print und Open Access)

 

Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen ist im deutschen Strafprozessrecht eine wörtliche Aufzeichnung der Hauptverhandlung bisher grundsätzlich nicht vorgesehen. Die technische Entwicklung hat bsiherige Bedenken weitgehend obsolet gemacht und in den letzten Jahren die rechtspolitische Diskussion beschleunigt. Als Beitrag dazu legt der Arbeitskreis Alternativ-Entwurf einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung vor. Vorgesehen ist ein vollständiger Technologiewechsel durch Ersetzung des bisherigen Formalienprotokolls durch die vollständige audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Ziel ist die Verbesserung der Wahrheitsfindung in der Tatsacheninstanz und der Überprüfung der Beweisgrundlagen in der Revision.

 

s.a. Stellungnahme des Arbeitskreises zum Referentenentwurf des BMJ (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)

 

Reaktionen:


Schiemann, KriPoZ 2023, 60

BRAK Stellungnahme Nr. 8/2023 zum RefE und zum AE-ADH

Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstages zum RefE und zum AE-ADH