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AE – Abgekürzte Strafverfahren im Rechtsstaat

 

Alternativ-Entwurf – Abgekürzte Strafverfahren im Rechtsstaat (AE-ASR), GA 2019, 1

 

Der Arbeitskreis hat sich zuletzt mit den unterschiedlichen Formen abgekürzter Strafverfahren auseinandergesetzt und sie einer grundlegenden Revision unterzogen.

 

Zentraler Gegenstand des Projektes waren die seit langem kontrovers diskutierten, aus der Praxis aber kaum wegzudenkenden Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung unter Auflagen und Weisungen (geregelt in § 153a StPO) und der verfahrensbeenden Verständigung (geregelt in § 257c StPO). Immer wieder kommt es durch ihren Gebrauch zu Verfahrenseinstellungen, die dem Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung widerstreiten. Das ist – auf Dauer – dem auch durch das Strafrecht aufrecht zu erhaltenden allgemeinen Rechtsbewusstsein wenig zuträglich.

 

An beiden gesetzlichen Regelungen kann aus rechtsstaatlichen Gründen nicht festgehalten werden, dennoch sind sie jedenfalls zum Teil Ausdruck berechtigter Interessen der Verfahrensbeteiligten – zum Beispiel das Interesse des Beschuldigten, gerichtliche Bewertungen besser einschätzen zu können oder die Berücksichtigung begrenzter staatlicher Ressourcen.

 

Der Alternativ-Entwurf trägt den Belangen Rechnung und schlägt ein aufeinander abgestimmtes Regelungskonzept vor, dass die möglichst ressourcenschonende und dennoch rechtsstaatliche Erledigung von Strafverfahren ermöglicht – geht es nun um die Verfolgung von Straftaten mit geringer oder hoher Straferwartung, um rechtlich und tatsächlich einfach oder kompliziert gelagerte Fälle.

 

Der ausführlich begründete Alternativ-Entwurf ist in der renommierten Fachzeitschrift Goltdammer’s Archiv für Strafrecht erschienen (GA 2019, 1 ff.) und kann auf der Webseite des Verlages erworben werden. Den vorgeschlagenen Gesetzestext können Sie mit freundlicher Genehmigung des Verlags schon auf dieser Seite einsehen:

 

GA_1_2019_Gesetzestext des Alternativ-Entwurfs

 

Der Arbeitskreis freut sich auf einen regen Diskurs!

 

Publikationen der Mitglieder des Arbeitskreises:

  1. Deiters, Plädoyer für die Abschaffung des § 153a StPO und die Einführung eines neuen abgekürzten Verfahrens, GA 2015, 371
  2. Deiters, Abgekürzte Strafverfahren, ZStW 130 (2018), 491
  3. Frister, Zur strafmildernden Wirkung eines schuldanerkennenden Geständnisses, FS Rengier, 2018, S. 377
  4. Schmoller, Einvernehmliche Verurteilung oder Diversion? (Zum AE-ASR GA 2019, 1–128), GA 2019, 270
  5. Stuckenberg, Gründe für die Abschaffung des § 153a StPO, GS Weßlau, 2016, S. 369
  6. Verrel, FS Kindhäuser, 2019, S. 1071
  7. Weigend, Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO: praktikabel, aber nicht legitim, GS Weßlau, 2016, S. 413
  8. Weigend, Verdachts-Strafen? Bemerkungen zu § 153a StPO, in: Fischer/Hoven (Hrsg.), Verdacht, Baden-Baden 2016, S. 77

Rezensionen:

  1. Hoven, Rechtsstaatlicher Purismus, FAZ-Einspruch vom 27.3.2019
  2. Hüls, KriPoZ 2019, 159